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immitec Projekt Management GmbH
HRB Jena 112040
Geschäftsführung: Frank Müller

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stock.adobe.com

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

 

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Hinweis zum Datenschutz:

Wir möchten Ihr Vertrauen rechtfertigen. Aus diesem Grund halten wir uns streng an die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und tun alles, um Ihre Privatsphäre bzw. Ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen.

Das bedeutet im einzelnen:

  • Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um Ihre Kommunikation mit uns zu ermöglichen.
  • Sofern Sie uns Ihre Daten übermitteln, verwenden wir diese ausschließlich dazu, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Das heißt, daß nur die Daten gespeichert und verarbeitet werden, die dazu absolut notwendig sind. Alle personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung unserer Kunden und Interessenten erhoben, verarbeitet und genutzt.
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Auszug aus dem Teledienstedatenschutzgesetz – TDDSG:

§ 4 Datenschutzrechtliche Pflichten des Diensteanbieters

(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorganges über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereiches der Richtlinie 95/46/EG … zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei automatisierten Verfahren, die eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglichen oder eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten vorbereiten, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muß für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.

§ 9 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  • 2. entgegen § 4 Abs. 1 S. 1 oder 2 den Nutzer nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet, …

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

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